Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Innenhofes des Gebäudes der Credit Suisse am Paradeplatz, war heute der NZZ zu entnehmen, dass die CS eine Konzessionsgebühr zu entrichten habe. In diesem Zusammenhang wurden auch Quadratmeter-Preise für den Paradeplatz und die Bärengasse genannt.
Dass die Bahnhofstrasse weltweit eine der teuersten Mietpreise hat, das weiss man. Aber dass ich auf meinem täglichen Weg zur Arbeit über 40000 (vierzigtausend) Fränkigen Boden haste, überraschte mich doch.
Quelle: NZZ-Artikel
Aus dem Bundesgericht
Teure Treppenstufen beim Paradeplatz
Autonomie der Stadt ZĂĽrich von Verwaltungsgericht verletzt
fel. Die Credit Suisse (CS) muss der Stadt Zürich für die auf öffentlichem Grund liegenden Treppenstufen zum Innenhof ihres Hauptsitzes beim Paradeplatz eine Konzessionsgebühr von 214 000 Franken entrichten. Der betreffende Durchgang zwischen der Bahnhofstrasse und der Bärengasse wird seit einem Umbau im Herbst 2002 als Ladenpassage genutzt. Die Baurekurskommission I hatte zunächst auf einen Rekurs der Credit Suisse First Boston AG hin eine massive Reduktion des Betrages verlangt, und das kantonale Verwaltungsgericht hatte diesen Entscheid bestätigt. Nun aber hat das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde der Stadt wegen Verletzung ihrer Gemeindeautonomie gutgeheissen.
Das städtische Tiefbau- und Entsorgungsdepartement hatte die Gebühr aufgrund des massgeblichen Reglements auf über 750 000 Franken veranschlagt, diesen Betrag aber um fünf Siebtel reduziert, weil nur das Erdgeschoss von der Sondernutzung des öffentlichen Grundes profitiert. Das Zürcher Verwaltungsgericht erachtete die Berechnung der Gebühr als reglementskonform, beanstandete jedoch den errechneten Betrag im Ergebnis als viel zu hoch. Eine Gebühr von 214 000 Franken stehe in offensichtlichem Missverhältnis zur Beanspruchung von gut 20 Quadratmetern an öffentlichem Grund, weshalb das im Abgabenrecht geltende Äquivalenzprinzip verletzt sei.
Diese Auffassung teilten lediglich zwei Richter in der I. Ă–ffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Konkret wurde beanstandet, dass die Stadt ZĂĽrich ihrer Berechnung der KonzessionsgebĂĽhr Quadratmeterpreise von 40 000 Franken fĂĽr die Bahnhofstrasse und 30 000 Franken fĂĽr die Bärengasse zugrunde gelegt hatte. Das seien Baulandpreise, obwohl die Stadt der CS lediglich etwas Trottoir ĂĽberlassen habe, das niemals ĂĽberbaut werden könnte und daher auch keinen Wert habe. Im Falle einer Enteignung wĂĽrde der Staat fĂĽr solches Strassenareal keine Baulandpreise vergĂĽten, meinte einer der beiden Richter. – Die Mehrheit, bestehend aus drei Mitgliedern der Kammer, stellte sich indes auf den Standpunkt, dass durchaus von Baulandpreisen auszugehen sei. Das Trottoir werde gewissermassen durch die Erteilung der Konzession zu Bauland, so die etwas eigenartige Argumentation eines Richters. Ein krasses Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vermochte die Mehrheit der Abteilung jedenfalls nicht auszumachen, zumal die einladenden Treppenstufen auf dem Trottoir das CS- Gebäude aufwerteten und einen nutzbaren Mehrwert schafften. Aus diesen GrĂĽnden verletzten die Baurekurskommission I sowie das ZĂĽrcher Verwaltungsgericht laut dem Urteil aus Lausanne die Autonomie der Stadt, als sie eine Reduktion der KonzessionsgebĂĽhr verlangten.
Urteil 1P.645/2004 vom 1. 6. 05 – schriftliche UrteilsbegrĂĽndung ausstehend.